| Führerschein-Klasse A (zu fahren mit Klasse 1) | |
|---|---|
| Alter: | ab 25 Jahre direkt ohne Befristung |
| Fahrzeuge: | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Motorräder der Klasse A sind heute oft Hochleistungsmaschinen, die dem Fahrer oder der Fahrerin viel abverlangen. Neben echter Fahrroutine ist hier vor allem Selbsteinschätzung und Selbstbeherrschung gefragt. |
| Führerschein-Klasse A ( fahren mit Klasse 1a) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre mit Beschränkung für 2 Jahre |
| Fahrzeuge: | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. In der "Einsteigerklasse" gibt es fast alle Modellvarianten, vom Stadtflitzer bis zum Tourenmotorrad. Häufig sind viel stärkere (und damit auch schwerere) Maschinen auf die maximal erlaubten 25 kW gedrosselt. |
| Führerschein-Klasse A1 (Klasse 1b) | |
|---|---|
| Alter: | 16-17 Jahre |
| Geschwindigkeit: | höchstens 80 km/h |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Geschwindigkeit: | unbegrenzt |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Motor mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm |
| Nennleistung: | nicht mehr als 11 kw |
| Auch die Leichtkrafträder bis 125 ccm (früher die sogenannten 80er) gibt es in vielen Varianten. Hier hat man es aber bereits mit einem echten kleinen Motorrad zu tun, das für 16-17 jährige max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit haben darf. Ältere Fahrer dürfen diese Maschine auch ungedrosselt, d.h. über 80 km/h fahren. Man darf zwar schon mit 80km/h Höchstgeschwindigkeit auf die Autobahn, die Leichtkrafträder sind jedoch in der Stadt und auf der Landstraße viel eher in ihrem Element. | |
| Führerschein-Klasse M (Klasse 1b) | |
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| Alter: | ab 16 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Motor maximal 50 ccm |
| Geschwindigkeit: | maximal 45 km/h |
| Das sogenannte Mokick gibt es als kleine Sraßenmaschine, aber auch als Chopper oder Enduro. Besonders beliebt sind auch die Mokick-Roller. Das Mokick ist fast immer ein Zweisitzer im Gegensatz zum Mofa (25 km/h) und in den Versicherungskosten deutlich günstiger als die 1b-Maschinen. | |
| Führerschein-Klasse B (Klasse 3) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt. Einschluß: L und M |
| Führerschein-Klasse BE (Klasse 3) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen. Einschluß: keine |
| Führerschein-Klasse C1 (Klasse 3) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen. Einschluß: L und M |
| Führerschein-Klasse C1E (Klasse 3) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt |
| Führerschein-Klasse C (Klasse 2) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Einschluß: C1 |
| Führerschein-Klasse CE (Klasse 2) | |
|---|---|
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D |
| Führerschein-Klasse D (Klasse 2 und F.z.F für KOM) | |
|---|---|
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Einschluß: D1 |
| Führerschein-Klasse DE (Klasse 2 und F.z.F für KOM) | |
|---|---|
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Einschluß: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt |
| Führerschein-Klasse D1 (Klasse 3 bei mehr als 7,5t Klasse 2 - und F.z.F für KOM) | |
|---|---|
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Einschluß: L und M |
| Führerschein-Klasse D1E (Klasse 3 bei mehr als 7,5t Klasse 2 - und F.z.F für KOM) | |
|---|---|
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |
| Fahrzeuge: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Einschluß: keine* *nach Änderung möglich auf: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1, und DE sofern der Inhaber Klasse D besitzt. Klasse 3 (bei mehr als 7,5 t Klasse 2) und F.z.F. für KOM) |
| Führerschein-Klasse T (zu fahren mit Klasse 2) | |
|---|---|
| Alter: | 16/18 Jahre |
| Fahrzeuge: | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder fortwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h. Einschluß: L und M |
| Alter: | 16/18 Jahre |
| Fahrzeuge: | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Einschluß: keine |
| Prüfung: | Theorie und Praxis |